Baugerüst

Aufzüge

Aufzüge werden für den Materialtransport erst ab einer Gerüsthöhe von 14 m und einer Gerüstbreite von 10 m vorgeschrieben, sind aber auch schon in geringeren Höhen wirtschaftlich und ergonomisch sinnvoll. Hier unterscheidet man zwischen einem Bauaufzug der in der Regel für Materialtransporte zugelassen ist. Es gibt allerdings auch für den Transport von Personen zugelassene Bauaufzüge. Hier gelten dann wesentlich strengere Vorschriften und geringere Hubgeschwindigkeiten. Der Transportbühne, die ausschließlich für den Materialtransport sowie zur Montagefahrt beim Aufstellen der Bühne zugelassen ist und die mastgeführte Kletterabeitsbühne, die für den Materialtransport sowie für den Personentransport zugelassen ist.


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